Lüftungsplanung

Die wichtigsten zu beachtenden Normen und Richtlinien bei einer Lüftungsplanung bilden die DIN 1946 und DIN 18017. Danach erfolgt die Auslegung von Kanalnetz, Ventilator, Wärmerückgewinnungsanlage und anderer Baugruppen.

Die Luftbewegung in den Wohnräumen darf nicht als störend empfunden werden. Dunstabzugshauben in Küchen und Abluftwäschetrocknern dürfen nicht an das Wohnungslüftungsgerät angeschlossen werden. Bei einer vorhandenen Feuerstätte (z.B. Kamin, Kachelofen) muss der zuständige Schornsteinfeger bei der Anlagenplanung einbezogen werden. Für die Anlagenplanung wird die Grundrisszeichnung des Hauses mit den lichten Geschosshöhen und der geplanten Raumnutzung benötigt.

Auf Grundlage dieser Unterlagen wird dann das Gebäude in Zuluft,- Abluft,- und Überstrombereiche aufgeteilt. Weiterhin werden die Volumenströme der einzelnen Räume festgelegt. Bei der kontrollierten Wohnraumlüftung sind die Zu- und Abluftvolumenströme so auszulegen, dass die notwendige Luftwechselzahl eingehalten wird.

Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern, denn unser Team nimmt Ihnen gern diese Arbeit ab und plant Ihre komplette Lüftung gemäß den gültigen Vorschriften.

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